860.21
SLVOPASOC
CH-BE
Art. 66 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Aufgaben der Spitex-Leitung
Bewilligung und Aufsicht - Betriebliche Pflichten - In Spitex-Organisationen
Art. 66 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Aufgaben der Spitex-Leitung
1. Die Spitex-Leitung führt die Spitex-Organisation vorschriftsgemäss und sorgt dafür, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die für die Ausübung ihrer Funktion notwendigen Aus- und Weiterbildungen verfügen.
2. Sie ist insbesondere verantwortlich für
a die Organisation, die Prozesse und die Ergebnisse der betrieblichen Leistungserbringung,
b die Organisation der Leistungserbringung in Randzeiten, nachts, an Wochenenden und an Feiertagen bei bestehendem Versorgungsauftrag und
c den kompetenzgerechten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.