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860.21 SLVOPASOC CH-BE

Art. 66 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Aufgaben der Spitex-Leitung

Bewilligung und Aufsicht - Betriebliche Pflichten - In Spitex-Organisationen
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Art. 66 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Aufgaben der Spitex-Leitung

1. Die Spitex-Leitung führt die Spitex-Organisation vorschriftsgemäss und sorgt dafür, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die für die Ausübung ihrer Funktion notwendigen Aus- und Weiterbildungen verfügen.

2. Sie ist insbesondere verantwortlich für

a die Organisation, die Prozesse und die Ergebnisse der betrieblichen Leistungserbringung,

b die Organisation der Leistungserbringung in Randzeiten, nachts, an Wochenenden und an Feiertagen bei bestehendem Versorgungsauftrag und

c den kompetenzgerechten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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