860.21
SLVOPASOC
CH-BE
Art. 56 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Gesuch
Bewilligung und Aufsicht - Bewilligungsverfahren
Art. 56 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Gesuch
1. Das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung ist auf dem amtlichen Formular, das von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt wird, einzureichen.
2. Für Betriebsbewilligungen, die das Gesundheitsamt oder das Amt für Integration und Soziales erteilt, ist das Gesuch elektronisch einzureichen.