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Art. 56 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Gesuch

Bewilligung und Aufsicht - Bewilligungsverfahren
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Art. 56 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Gesuch

1. Das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung ist auf dem amtlichen Formular, das von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt wird, einzureichen.

2. Für Betriebsbewilligungen, die das Gesundheitsamt oder das Amt für Integration und Soziales erteilt, ist das Gesuch elektronisch einzureichen.

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