Art. 39 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Fachkonzept
Art. 39 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Fachkonzept
1. Jedes Heim verfügt über ein Fachkonzept, das mindestens die folgenden Aspekte darlegt
a) die Sicherstellung der bedarfsgerechten Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner,
b) die angebotenen Unterstützungsleistungen in Pflege, Betreuung, Therapie oder Begleitung und deren Ausgestaltung im betrieblichen Alltag,
c) die wirksame und wirtschaftliche Erbringung der Leistungen nach Buchstabe b,
d) die Gewährleistung der ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung,
e) die systematische Erhaltung und Förderung der Lebensqualität und Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner,
f) die Bearbeitung der Daten der Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere die Führung der Verlaufsdokumentation.
2. Das Fachkonzept für einen privaten Haushalt muss die Inhalte nach Absatz 1 Buchstaben a und e enthalten.
3. Das Fachkonzept für eine Spitex-Organisation muss die Inhalte nach Absatz 1 Buchstabe a bis c und f in analoger Form enthalten.
4. Die GSI erlässt die Vorschriften zum Umfang und Inhalt der einzelnen Konzeptteile.