860.21
SLVOPASOC
CH-BE
Art. 36 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Amt für Integration und Soziales
Bewilligung und Aufsicht - Zuständige Behörden
Art. 36 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Amt für Integration und Soziales
1. Das Amt für Integration und Soziales ist zuständig für die Erteilung und den Entzug von Bewilligungen für
a Heime für Personen mit behinderungs- oder suchtbedingtem Unterstützungsbedarf,
b private Haushalte für Personen mit suchtbedingtem Unterstützungsbedarf.