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860.21 SLVOPASOC CH-BE

Art. 36 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Amt für Integration und Soziales

Bewilligung und Aufsicht - Zuständige Behörden
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Art. 36 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Amt für Integration und Soziales

1. Das Amt für Integration und Soziales ist zuständig für die Erteilung und den Entzug von Bewilligungen für

a Heime für Personen mit behinderungs- oder suchtbedingtem Unterstützungsbedarf,

b private Haushalte für Personen mit suchtbedingtem Unterstützungsbedarf.

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