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860.21 SLVOPASOC CH-BE

Art. 22 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Beurteilung der Versorgungslage pro Perimeter

Finanzierung - Ambulante und stationäre Pflegeleistungen - Pflegekosten im ambulanten Bereich - Versorgungssicherheit
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Art. 22 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Beurteilung der Versorgungslage pro Perimeter

Das Gesundheitsamt beurteilt die Versorgungslage in jedem Perimeter in der Regel anhand der Angebotsdichte und anhand der Versorgungsdichte.

Die Angebotsdichte bildet die Anzahl der versorgten Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger pro Leistungserbringer ab.

Die Versorgungsdichte bildet die Vollzeitäquivalente in der ambulanten Pflege pro 100 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger ab.

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