860.2
SLGLPASOC
CH-BE
Art. 82 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) - Ausbildungskonzept
Aus- und Weiterbildung - Praktische Aus- und Weiterbildung
Art. 82 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) · Ausbildungskonzept
1. Jeder Leistungserbringer erstellt ein Ausbildungskonzept.
2. Das Ausbildungskonzept beschreibt die betrieblichen Voraussetzungen sowie die Ziele und Schwerpunkte der praktischen Aus- und Weiterbildung in den vom Regierungsrat bezeichneten nichtuniversitären Gesundheitsberufen.