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Art. 82 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) - Ausbildungskonzept

Aus- und Weiterbildung - Praktische Aus- und Weiterbildung
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Art. 82 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) · Ausbildungskonzept

1. Jeder Leistungserbringer erstellt ein Ausbildungskonzept.

2. Das Ausbildungskonzept beschreibt die betrieblichen Voraussetzungen sowie die Ziele und Schwerpunkte der praktischen Aus- und Weiterbildung in den vom Regierungsrat bezeichneten nichtuniversitären Gesundheitsberufen.

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