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Art. 72 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) - Inhalt

Weitere soziale Leistungsangebote - Leistungsangebote
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Art. 72 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) · Inhalt

1. Die weiteren sozialen Leistungsangebote umfassen insbesondere die folgenden Bereiche

a Schuldenberatung,

b Schutzunterkünfte,

c Beratung und Betreuung von Menschen, welche die Prostitution ausüben,

d Beratung von Menschen, die von einer übertragbaren Krankheit betroffen sind,

e Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung,

f Betreuung von Menschen mit einem besonders anspruchsvollen sozialen Bedarf,

g Transporte zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung.

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