860.2
SLGLPASOC
CH-BE
Art. 72 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) - Inhalt
Weitere soziale Leistungsangebote - Leistungsangebote
Art. 72 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) · Inhalt
1. Die weiteren sozialen Leistungsangebote umfassen insbesondere die folgenden Bereiche
a Schuldenberatung,
b Schutzunterkünfte,
c Beratung und Betreuung von Menschen, welche die Prostitution ausüben,
d Beratung von Menschen, die von einer übertragbaren Krankheit betroffen sind,
e Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung,
f Betreuung von Menschen mit einem besonders anspruchsvollen sozialen Bedarf,
g Transporte zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung.