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Art. 65 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) - Inhalt

Leistungsangebote der beruflichen und sozialen Integration - Leistungsangebote
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Art. 65 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) · Inhalt

1. Die Leistungsangebote der beruflichen und sozialen Integration umfassen insbesondere die folgenden Bereiche

a) Massnahmen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt,

b) Projekte der beruflichen Integration,

c) Massnahmen zur Sicherung und Unterstützung der beruflichen Integration,

d) Massnahmen zur Vorbereitung und Abklärung der beruflichen Integration,

e) Massnahmen zur sozialen Integration.

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