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Art. 44 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) - Betreuungsgutscheine

Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung - Familienergänzende Kinderbetreuung - Grundsätze
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Art. 44 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) · Betreuungsgutscheine

1. Betreuungsgutscheine sind eine geldwerte Leistung der Gemeinden an die Kosten der Erziehungsberechtigten für die Angebote familienergänzender Kinderbetreuung.

2. Sie berechtigen die Erziehungsberechtigten bei entsprechendem Bedarf zum Bezug von vergünstigten Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung bei einem am Gutscheinsystem teilnehmenden Leistungserbringer ihrer Wahl im Kanton.

3. Die Höhe der Betreuungsgutscheine bemisst sich nach der Einkommens- und Vermögenssituation der Erziehungsberechtigten, der Familiengrösse sowie dem Bedarf.

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