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Art. 32 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) - Suchthilfe

Leistungsangebote der Gesundheitsförderung und Suchthilfe - Leistungsangebote
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Art. 32 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) · Suchthilfe

1. Die Leistungsangebote der Suchthilfe umfassen insbesondere die folgenden Bereiche

a) Suchtprävention,

b) Früherkennung und Frühintervention,

c) ambulante Beratung und Therapie,

d) stationäre Suchttherapie,

e) Schadensminderung und Überlebenshilfe,

f) Obdach und Wohnen,

g) Arbeit.

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