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Art. 31 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) - Gesundheitsförderung

Leistungsangebote der Gesundheitsförderung und Suchthilfe - Leistungsangebote
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Art. 31 Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) · Gesundheitsförderung

1. Die Leistungsangebote der Gesundheitsförderung umfassen insbesondere die folgenden Bereiche

a Förderung der physischen und psychischen Gesundheit,

b Prävention übertragbarer und nichtübertragbarer Krankheiten.

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