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860.111 SHVOASOC CH-BE

Art. 8k Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) - 2 Private Motorfahrzeuge

Leistungsangebote der individuellen Sozialhilfe (Art. 22 bis 57 SHG) - Wirtschaftliche Hilfe
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Art. 8k Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) · 2 Private Motorfahrzeuge

1. Bedürftige Personen haben nur dann Anspruch auf Beiträge an die Kosten für Betrieb und Unterhalt eines privaten Motorfahrzeugs, wenn sie das Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen, zu Erwerbszwecken oder nach Würdigung der Umstände aufgrund einer abgelegenen Wohnlage benötigen.

2. Führen Betrieb und Unterhalt eines nicht benötigten privaten Motorfahrzeuges zu finanziellen Nachteilen für im selben Haushalt lebende Familienangehörige oder dazu, dass sich die bedürftige Person verschuldet, so ist diese anzuweisen, die Nummernschilder zu hinterlegen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

200 2014 816 · be (Art. 8k SHV)
Social Assistance Clawback Upheld Despite Beneficiary Appeals
Cited in reasoning as a relevant rule concerning the social assistance budget (parking costs).