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860.111 SHVOASOC CH-BE

Art. 8b Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) - Berücksichtigung der Integrationszulage

Leistungsangebote der individuellen Sozialhilfe (Art. 22 bis 57 SHG) - Wirtschaftliche Hilfe
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Art. 8b Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) · Berücksichtigung der Integrationszulage

1. Sind die Voraussetzungen für eine Integrationszulage nach Artikel 8a erfüllt, wird die Integrationszulage bei der Berechnung, ob eine Bedürftigkeit vorliegt, als anrechenbarer Aufwand berücksichtigt.

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