860.111
SHVOASOC
CH-BE
Art. 8b Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) - Berücksichtigung der Integrationszulage
Leistungsangebote der individuellen Sozialhilfe (Art. 22 bis 57 SHG) - Wirtschaftliche Hilfe
Art. 8b Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) · Berücksichtigung der Integrationszulage
1. Sind die Voraussetzungen für eine Integrationszulage nach Artikel 8a erfüllt, wird die Integrationszulage bei der Berechnung, ob eine Bedürftigkeit vorliegt, als anrechenbarer Aufwand berücksichtigt.
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