860.111
SHVOASOC
CH-BE
Art. 8a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) - Integrationszulage für Nichterwerbstätige
Leistungsangebote der individuellen Sozialhilfe (Art. 22 bis 57 SHG) - Wirtschaftliche Hilfe
Art. 8a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) · Integrationszulage für Nichterwerbstätige
1. ...
2. Jede bedürftige Person, die nicht erwerbstätig ist, hat Anspruch auf eine Integrationszulage von 100 Franken pro Monat, wenn sie sich nachweislich angemessen um ihre soziale und/oder berufliche Integration bemüht.
3-4
...