Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.111 SHVOASOC CH-BE

Art. 8a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) - Integrationszulage für Nichterwerbstätige

Leistungsangebote der individuellen Sozialhilfe (Art. 22 bis 57 SHG) - Wirtschaftliche Hilfe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (94 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) · Integrationszulage für Nichterwerbstätige

1. ...

2. Jede bedürftige Person, die nicht erwerbstätig ist, hat Anspruch auf eine Integrationszulage von 100 Franken pro Monat, wenn sie sich nachweislich angemessen um ihre soziale und/oder berufliche Integration bemüht.

3-4

...

← Art. 8 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) Strategisches Controlling Art. 8b Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →