Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.111 SHVOASOC CH-BE

Art. 41a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)

Lastenausgleich (Art. 78 bis 83 SHG ) - Aufwand der Gemeinden - Übrige Aufwendungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (94 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 41a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)

Als lastenausgleichsberechtigte Aufwendungen gemäss besonderer Gesetzgebung gelten die Aufwendungen im Rahmen der Gesetzgebung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen.

← Art. 36b Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) Strategisches Controlling Art. 42 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →