860.111
SHVOASOC
CH-BE
Art. 41a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)
Lastenausgleich (Art. 78 bis 83 SHG ) - Aufwand der Gemeinden - Übrige Aufwendungen
Art. 41a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)
Als lastenausgleichsberechtigte Aufwendungen gemäss besonderer Gesetzgebung gelten die Aufwendungen im Rahmen der Gesetzgebung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen.