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860.111 SHVOASOC CH-BE

Art. 36 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) - Festlegung der Pauschalen

Lastenausgleich (Art. 78 bis 83 SHG ) - Aufwand der Gemeinden - Aufwendungen für die Besoldung und Weiterbildung
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Art. 36 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) · Festlegung der Pauschalen

1. Die GSI setzt die Fallpauschalen gemäss den Artikeln 34d Absatz 1, 34e Absatz 1, 34f Absatz 1 und 34g Absatz 1 jeweils auf Jahresbeginn im Umfang des für das Kantonspersonal beschlossenen Lohnsummenwachstums neu fest.

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