860.111
SHVOASOC
CH-BE
Art. 36 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) - Festlegung der Pauschalen
Lastenausgleich (Art. 78 bis 83 SHG ) - Aufwand der Gemeinden - Aufwendungen für die Besoldung und Weiterbildung
Art. 36 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) · Festlegung der Pauschalen
1. Die GSI setzt die Fallpauschalen gemäss den Artikeln 34d Absatz 1, 34e Absatz 1, 34f Absatz 1 und 34g Absatz 1 jeweils auf Jahresbeginn im Umfang des für das Kantonspersonal beschlossenen Lohnsummenwachstums neu fest.