860.111
SHVOASOC
CH-BE
Art. 33b Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)
Lastenausgleich (Art. 78 bis 83 SHG ) - Aufwand der Gemeinden - Andere Beweiserhebungen
Art. 33b Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)
1. Die Kosten für vertrauensärztliche Untersuchungen einer bedürftigen Person durch Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte sind lastenausgleichsberechtigt, soweit sie nicht von den Sozialversicherungen getragen werden.