Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.111 SHVOASOC CH-BE

Art. 33a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)

Lastenausgleich (Art. 78 bis 83 SHG ) - Aufwand der Gemeinden - Bestattungskosten
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Art. 33a Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)

1. Bestattungskosten gelten nicht als wirtschaftliche Hilfe und sind nicht lastenausgleichsberechtigt.

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