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860.111 SHVOASOC CH-BE

Art. 32 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)

Lastenausgleich (Art. 78 bis 83 SHG ) - Aufwand des Kantons
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Art. 32 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)

1. ...

2. Als lastenausgleichsberechtigte Aufwendungen für weitere Massnahmen gelten die Aufwendungen für Ombudsstellen gemäss Artikel 21 SHG [16] und für besondere Massnahmen gemäss Artikel 73 SHG.

3. Als lastenausgleichsberechtigte Aufwendungen gemäss besonderer Gesetzgebung gelten die Aufwendungen im Rahmen der kantonalen Sozialhilfezuständigkeit gemäss Artikel 46b Absatz 3 SHG, abzüglich allfälliger Kostenvergütungen Dritter, sowie die Aufwendungen gemäss der Gesetzgebung über den Justizvollzug.

4. ...

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