860.111
SHVOASOC
CH-BE
Art. 14 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) - 2. Unterstützungsanzeigen
Leistungsangebote der individuellen Sozialhilfe (Art. 22 bis 57 SHG) - Zuständigkeit
Art. 14 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) · 2. Unterstützungsanzeigen
1. Die Unterstützungsanzeigen gemäss ZUG sind dem AIS so rasch als möglich mit den vom AIS vorgeschriebenen Formularen einzureichen.