860.111
SHVOASOC
CH-BE
Art. 1 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) - Strategisches Controlling
Organisation und Zuständigkeiten (Art. 11 bis 21 SHG)
Art. 1 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) · Strategisches Controlling
1. Das strategische Controlling stellt die Effektivität und Effizienz auf allen Verantwortungsebenen sicher.
2. Das strategische Controlling ist wirkungs- und zielorientiert aufgebaut. Es schafft die Verbindung zwischen den eingesetzten Mitteln und den erzielten Wirkungen und Leistungen.