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Art. 46 Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) - Personen mit Aufenthalt im Kanton Bern

Leistungsangebote der individuellen Sozialhilfe - Zuständigkeit
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Art. 46 Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) · Personen mit Aufenthalt im Kanton Bern

1. Die Gewährung der Sozialhilfe an Personen mit Aufenthalt im Kanton obliegt der Gemeinde, in der die bedürftige Person ihren Unterstützungswohnsitz hat. Der Unterstützungswohnsitz richtet sich nach den Bestimmungen des ZUG.

2. Die Gewährung der Sozialhilfe obliegt der Aufenthaltsgemeinde, wenn die bedürftige Person keinen Unterstützungswohnsitz gemäss Absatz 1 hat oder ausserhalb ihres Unterstützungswohnsitzes auf sofortige Hilfe angewiesen ist. Als Aufenthalt gilt die tatsächliche Anwesenheit in einer Gemeinde.

2a Ist eine offensichtlich bedürftige Person, insbesondere wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls, auf ärztliche oder behördliche Anordnung in eine andere Gemeinde verbracht worden, gilt diejenige Gemeinde als Aufenthaltsgemeinde, von der aus die Zuweisung erfolgt ist.

2b Ist die örtliche Zuständigkeit streitig, hat diejenige Gemeinde, bei der die bedürftige Person das Gesuch um Unterstützung zuerst gestellt hat, die wirtschaftliche Sozialhilfe bis zur Klärung der Zuständigkeit als Vorleistung zu gewähren.

3. Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Gemeinden entscheidet auf Klage hin die Regierungsstatthalterin oder der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises der beklagten Gemeinde.

4. ...

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

200 2023 317 · be (Art. 46 Abs. 1 SHG)
Challenge to Lower Social Assistance Rate for Provisionally Admitted Persons
Cited in the reasoning regarding the municipality's responsibility for social assistance after seven years.
200 2023 481 · be (Art. 46 Abs. 1 Satz 1 SHG)
Social Assistance Geographic Competence Dispute
Cited in reasoning 2.2 as the substantive norm determining that the granting of social assistance is the responsibility of the municipality where the person has their support residence.
200 2015 1134 · be (art. 46 al. 1 et 2 LASoc)
Social Assistance Reduction for Recipient with Center of Existence Abroad
Cited in the reasoning concerning the allocation of social assistance responsibility between municipalities based on domicile or place of stay.
200 2015 708 · be (Art. 46 Abs. 1 SHG)
Social Assistance Recipient's Cash Payment Requirement Upheld After Unauthorized Absence
Cited in the reasoning (point 15) regarding the requirement for recipients to reside in the Canton of Bern.