854.13
CH-BE
Art. 5 Dekret über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (Dekret II zum Gesetz über die Verbesserung des Wohnungsangebotes) - Berechnung des Gemeindebeitrages
Art. 5 Dekret über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (Dekret II zum Gesetz über die Verbesserung des Wohnungsangebotes) · Berechnung des Gemeindebeitrages
1. Die Gemeinden werden zur Festsetzung ihres Anteils entsprechend den Grundsätzen des Finanzausgleichs in Beitragsklassen eingeteilt. Diese Einteilung ist so vorzunehmen, dass alle beteiligten Gemeinden zusammen voraussichtlich nicht mehr als einen Viertel der Kantonsleistung zu erbringen haben.