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Art. 3 Dekret über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (Dekret II zum Gesetz über die Verbesserung des Wohnungsangebotes) - Verknüpfung der Beiträge

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Art. 3 Dekret über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (Dekret II zum Gesetz über die Verbesserung des Wohnungsangebotes) · Verknüpfung der Beiträge

1. Staats- und Gemeindebeitrag ergeben zusammen die Kantonsleistung gemäss Bundesgesetz 4. Diese wird in jedem Fall nur zusammen mit dem Bundesbeitrag zugesichert.

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