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Art. 2 Dekret über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (Dekret II zum Gesetz über die Verbesserung des Wohnungsangebotes) - Anwendbares Bundesrecht

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Art. 2 Dekret über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (Dekret II zum Gesetz über die Verbesserung des Wohnungsangebotes) · Anwendbares Bundesrecht

1. Anspruchsvoraussetzungen, Auflagen und Bedingungen sowie Leistungsverweigerung und Rückforderung richten sich nach dem Bundesgesetz3 und dessen Ausführungserlassen.

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