854.13
CH-BE
Art. 2 Dekret über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (Dekret II zum Gesetz über die Verbesserung des Wohnungsangebotes) - Anwendbares Bundesrecht
Art. 2 Dekret über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (Dekret II zum Gesetz über die Verbesserung des Wohnungsangebotes) · Anwendbares Bundesrecht
1. Anspruchsvoraussetzungen, Auflagen und Bedingungen sowie Leistungsverweigerung und Rückforderung richten sich nach dem Bundesgesetz3 und dessen Ausführungserlassen.