842.111.1
KKVVOCAMAL
CH-BE
Art. 8a Kantonale Krankenversicherungsverordnung (KKVV) - Im Ausland wohnhafte Personen
Prämienverbilligung - Finanzielle Verhältnisse - Ermittlung des Einkommens und Vermögens
Art. 8a Kantonale Krankenversicherungsverordnung (KKVV) · Im Ausland wohnhafte Personen
Bei Personen, die im Ausland wohnen und in der Schweiz versichert sind, sind die Lebensunterhaltskosten des Wohnlandes zu berücksichtigen.