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842.111.1 KKVVOCAMAL CH-BE

Art. 8a Kantonale Krankenversicherungsverordnung (KKVV) - Im Ausland wohnhafte Personen

Prämienverbilligung - Finanzielle Verhältnisse - Ermittlung des Einkommens und Vermögens
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Art. 8a Kantonale Krankenversicherungsverordnung (KKVV) · Im Ausland wohnhafte Personen

Bei Personen, die im Ausland wohnen und in der Schweiz versichert sind, sind die Lebensunterhaltskosten des Wohnlandes zu berücksichtigen.

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