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Art. 48 Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) - Taggelder und Entschädigungen

Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten - Kosten und Entschädigungen
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Art. 48 Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) · Taggelder und Entschädigungen

1. Die Entschädigung der Fachrichterinnen und Fachrichter des Schiedsgerichts in Sozialversicherungsstreitigkeiten richtet sich nach dem Dekret vom 9. Juni 2010 über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD)12.

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