842.11
EGKUMVLILAMAMKUMV
CH-BE
Art. 44 Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) - Anhängigmachen des Rechtsstreits
Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten - Verfahren
Art. 44 Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) · Anhängigmachen des Rechtsstreits
Gesuche um Durchführung eines Vermittlungsverfahrens und Klagen sind schriftlich bei der Kanzlei der sozialversicherungsrechtlichen bzw. der französischsprachigen Abteilung des Verwaltungsgerichts zuhanden des Schiedsgerichts einzureichen.