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Art. 44 Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) - Anhängigmachen des Rechtsstreits

Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten - Verfahren
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Art. 44 Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) · Anhängigmachen des Rechtsstreits

Gesuche um Durchführung eines Vermittlungsverfahrens und Klagen sind schriftlich bei der Kanzlei der sozialversicherungsrechtlichen bzw. der französischsprachigen Abteilung des Verwaltungsgerichts zuhanden des Schiedsgerichts einzureichen.

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