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Art. 43 Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) - Organisation

Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 43 Gesetz betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) · Organisation

Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts sowie des Spruchkörpers, die Wahl der Richterinnen und Richter und die Bezeichnung der neutralen Vorsitzenden sind im GSOG geregelt.

Das Verwaltungsgericht regelt den Geschäftsgang durch Reglement.

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