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Art. 26 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EV ELG) - 4. Im Ausland gekaufte Hilfsmittel und Pflegehilfsgeräte

Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten - Die einzelnen Kostenarten
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Art. 26 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EV ELG) · 4. Im Ausland gekaufte Hilfsmittel und Pflegehilfsgeräte

1. Wird ein Hilfsmittel oder Pflegehilfsgerät, für das die Anschaffungskosten vergütet werden, im Ausland gekauft, so werden diese Kosten erstattet, wenn der dafür bezahlte Preis deutlich niedriger ist als in der Schweiz.

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