841.111
AKBVOCCB
CH-BE
Art. 5 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) - Zusammenarbeit zwischen der AKB und anderen Stellen 1. ASV
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Art. 5 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) · Zusammenarbeit zwischen der AKB und anderen Stellen 1. ASV
1. Die AKB und das Amt für Sozialversicherungen (ASV) arbeiten kostenlos zusammen und unterstützen sich gegenseitig beim Erarbeiten von Unterlagen.