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Art. 24 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 24 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

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