841.111
AKBVOCCB
CH-BE
Art. 23 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) - Aufhebung bisherigen Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 23 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung vom 9. Dezember 1983 über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen wird aufgehoben.