841.111
AKBVOCCB
CH-BE
Art. 17 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) - Verwaltungskostenzuschüsse 1. Art
Verwaltungskosten
Art. 17 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) · Verwaltungskostenzuschüsse 1. Art
1. Die AKB entschädigt die Träger der Zweigstellen durch finanzielle Abgeltung.
2. Sie kann geeignete Zweigstellen zusätzlich mit besonderen Einrichtungen zur Verbesserung der Geschäftserledigung unterstützen.