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841.111 AKBVOCCB CH-BE

Art. 17 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) - Verwaltungskostenzuschüsse 1. Art

Verwaltungskosten
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Art. 17 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) · Verwaltungskostenzuschüsse 1. Art

1. Die AKB entschädigt die Träger der Zweigstellen durch finanzielle Abgeltung.

2. Sie kann geeignete Zweigstellen zusätzlich mit besonderen Einrichtungen zur Verbesserung der Geschäftserledigung unterstützen.

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