841.111
AKBVOCCB
CH-BE
Art. 1 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) - Aufgaben
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Art. 1 Verordnung über die Ausgleichskasse des Kantons Bern und ihre Zweigstellen (AKBV) · Aufgaben
1. Die AKB erfüllt Sozialversicherungsaufgaben nach eidgenössischem und kantonalem Recht.
2. Sie führt die Geschäfte der Familienausgleichskasse des Vereins für Sozialversicherungsfragen von öffentlichen Institutionen (FAK ÖKB). Die entsprechenden Verwaltungskosten trägt die FAK ÖKB.
3. Sie kann eine verwaltungsunabhängige Stelle mit der Kontrolle der ihr sowie der Familienausgleichskasse des Kantons Bern und der FAK ÖKB angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beauftragen.