836.111
AMVOMTRML
CH-BE
Art. 4 Arbeitsmarktverordnung (AMV) - Übertragung von Aufgaben
Arbeitsaufsicht und Arbeitsmarktbeobachtung - Kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO)
Art. 4 Arbeitsmarktverordnung (AMV) · Übertragung von Aufgaben
1. Die KAMKO kann Rahmenvereinbarungen abschliessen, in denen insbesondere das Verfahren für die Durchführung der Aufträge nach Artikel 4 AMG[5], deren Umfang und die Entschädigung zu regeln sind.