Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
836.111 AMVOMTRML CH-BE

Art. 4 Arbeitsmarktverordnung (AMV) - Übertragung von Aufgaben

Arbeitsaufsicht und Arbeitsmarktbeobachtung - Kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO)
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Art. 4 Arbeitsmarktverordnung (AMV) · Übertragung von Aufgaben

1. Die KAMKO kann Rahmenvereinbarungen abschliessen, in denen insbesondere das Verfahren für die Durchführung der Aufträge nach Artikel 4 AMG[5], deren Umfang und die Entschädigung zu regeln sind.

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