836.111
AMVOMTRML
CH-BE
Art. 3 Arbeitsmarktverordnung (AMV) - Aufgaben
Arbeitsaufsicht und Arbeitsmarktbeobachtung - Kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO)
Art. 3 Arbeitsmarktverordnung (AMV) · Aufgaben
1. Die KAMKO
a) beobachtet den Arbeitsmarkt,
b) beurteilt gemeldete Fälle missbräuchlicher Unterbietung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne und Arbeitszeiten,
c) führt Verständigungsverfahren durch,
d) stellt dem Regierungsrat oder dem Bund Antrag auf Erlass von befristeten Normalarbeitsverträgen, auf Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen sowie auf Aufhebung und Änderung entsprechender Erlasse,
e) **\*** ...
f) nimmt Stellung zu den jährlichen Rahmenprojekten für die arbeitsmarktlichen Massnahmen.
2. Neben den in Absatz 1 aufgeführten, bundesrechtlichen Aufgaben nimmt die KAMKO Stellung zu kantonalen Massnahmen für die Förderung und Erhaltung eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes.