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Art. 18 Arbeitsmarktverordnung (AMV) - Abklärungen

Arbeitsvermittlung - Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
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Art. 18 Arbeitsmarktverordnung (AMV) · Abklärungen

1. Das AWI ist insbesondere berechtigt,

a) sich die Bücher vorlegen zu lassen,

b) Inspektionen vorzunehmen,

c) * ...

d) * für Untersuchungen und Abklärungen die Kantonspolizei und die Ortspolizeibehörden beizuziehen.

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