836.111
AMVOMTRML
CH-BE
Art. 18 Arbeitsmarktverordnung (AMV) - Abklärungen
Arbeitsvermittlung - Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Art. 18 Arbeitsmarktverordnung (AMV) · Abklärungen
1. Das AWI ist insbesondere berechtigt,
a) sich die Bücher vorlegen zu lassen,
b) Inspektionen vorzunehmen,
c) * ...
d) * für Untersuchungen und Abklärungen die Kantonspolizei und die Ortspolizeibehörden beizuziehen.