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Art. 17e Arbeitsmarktverordnung (AMV) - Aufzeichnung von Kundengesprächen

Arbeitsvermittlung - Öffentliche Arbeitsvermittlung
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Art. 17e Arbeitsmarktverordnung (AMV) · Aufzeichnung von Kundengesprächen

1. Das AVA kann zur Qualitätssicherung und zur Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Video- und Audioaufzeichnungen von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden erstellen.

2. Die Aufzeichnung der Gespräche ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung aller Beteiligten erlaubt.

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