836.111
AMVOMTRML
CH-BE
Art. 17e Arbeitsmarktverordnung (AMV) - Aufzeichnung von Kundengesprächen
Arbeitsvermittlung - Öffentliche Arbeitsvermittlung
Art. 17e Arbeitsmarktverordnung (AMV) · Aufzeichnung von Kundengesprächen
1. Das AVA kann zur Qualitätssicherung und zur Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Video- und Audioaufzeichnungen von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden erstellen.
2. Die Aufzeichnung der Gespräche ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung aller Beteiligten erlaubt.