Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
836.111 AMVOMTRML CH-BE

Art. 17a Arbeitsmarktverordnung (AMV) - Ziel und Aufgaben der Steuerungsgruppe

Arbeitsvermittlung - Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17a Arbeitsmarktverordnung (AMV) · Ziel und Aufgaben der Steuerungsgruppe

1. Für die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) gemäss Artikel 13 Absatz 2 AMG wird eine Steuerungsgruppe mit dem Ziel eingesetzt,

a-e ...

f die Wirkung durch eine zweckmässige Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen zu erhöhen,

g die Schnittstellen zwischen den Institutionen wirksam zu koordinieren,

h Ausbildungs- und Arbeitsintegration bei Personen zu fördern, bei denen eine solche aufgrund unterschiedlicher Faktoren erschwert ist.

1a

Die Steuerungsgruppe

a bestimmt die Strategie der IIZ,

b initiiert, genehmigt und priorisiert Projekte und nimmt deren Monitoring wahr,

c dient als Austausch- und Informationsgremium in Bezug auf IIZ-Themen.

2. Die Beschlüsse der Steuerungsgruppe sind für die Institutionen gemäss Artikel 17a1 Absatz 2 verbindlich.

3. ...

← Art. 14b Arbeitsmarktverordnung (AMV) Zusammensetzung Art. 17a1 Arbeitsmarktverordnung (AMV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →