Art. 17a Arbeitsmarktverordnung (AMV) - Ziel und Aufgaben der Steuerungsgruppe
Art. 17a Arbeitsmarktverordnung (AMV) · Ziel und Aufgaben der Steuerungsgruppe
1. Für die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) gemäss Artikel 13 Absatz 2 AMG wird eine Steuerungsgruppe mit dem Ziel eingesetzt,
a-e ...
f die Wirkung durch eine zweckmässige Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen zu erhöhen,
g die Schnittstellen zwischen den Institutionen wirksam zu koordinieren,
h Ausbildungs- und Arbeitsintegration bei Personen zu fördern, bei denen eine solche aufgrund unterschiedlicher Faktoren erschwert ist.
1a
Die Steuerungsgruppe
a bestimmt die Strategie der IIZ,
b initiiert, genehmigt und priorisiert Projekte und nimmt deren Monitoring wahr,
c dient als Austausch- und Informationsgremium in Bezug auf IIZ-Themen.
2. Die Beschlüsse der Steuerungsgruppe sind für die Institutionen gemäss Artikel 17a1 Absatz 2 verbindlich.
3. ...