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836.111 AMVOMTRML CH-BE

Art. 1 Arbeitsmarktverordnung (AMV) - Zusammensetzung

Arbeitsaufsicht und Arbeitsmarktbeobachtung - Kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO)
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Art. 1 Arbeitsmarktverordnung (AMV) · Zusammensetzung

1. Die vorschlagsberechtigten Arbeitgeberorganisationen sind

a) der Kantonalverband Bernischer Arbeitgeber,

b) der Handels- und Industrieverein,

c) Berner KMU - Kantonal-Bernischer Gewerbeverband.

2. Die vorschlagsberechtigten Arbeitnehmerorganisationen sind

a) der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern,

b) Travail.Suisse/Bern,

c) angestellte bern.

3. Die betroffenen Direktionen sind je durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion, der Sicherheitsdirektion, der Bildungs- und Kulturdirektion sowie der Bau- und Verkehrsdirektion vertreten.

Zusammensetzung Art. 2 Arbeitsmarktverordnung (AMV) →

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