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Art. 18 Arbeitsmarktgesetz (AMG) - Kantonale Feiertage

Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung - Arbeitslosenversicherung
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Art. 18 Arbeitsmarktgesetz (AMG) · Kantonale Feiertage

1. Neben den bundesrechtlich bestimmten Feiertagen mit Entschädigungsanspruch besteht ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zusätzlich am Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, 26. Dezember sowie am 2. Januar, soweit diese Daten auf einen Arbeitstag fallen.

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