Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
832.71 KFAMZGLCAFAMLIFAM CH-BE

Art. 9 Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) - Zusammenschluss von Familienausgleichskassen

Familienzulagen für Erwerbstätige - Organisation - Familienausgleichskassen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (40 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) · Zusammenschluss von Familienausgleichskassen

1. Der Zusammenschluss von Familienausgleichskassen richtet sich sinngemäss nach der Bundesgesetzgebung über die AHV.

← Art. 8 Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) Obligatorische Leistungen Art. 10 Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →