832.71
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CH-BE
Art. 9 Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) - Zusammenschluss von Familienausgleichskassen
Familienzulagen für Erwerbstätige - Organisation - Familienausgleichskassen
Art. 9 Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) · Zusammenschluss von Familienausgleichskassen
1. Der Zusammenschluss von Familienausgleichskassen richtet sich sinngemäss nach der Bundesgesetzgebung über die AHV.