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Art. 23 Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) - Aufgaben des Vollzugsorgans

Familienzulagen für Nichterwerbstätige - Organisation
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Art. 23 Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) · Aufgaben des Vollzugsorgans

1. Die Familienausgleichskasse des Kantons Bern

a) führt für die Zulagenordnung für Nichterwerbstätige eine eigene, in sich geschlossene Rechnung gemäss den Buchführungsvorschriften der AHV-Gesetzgebung,

b) behandelt die Anträge auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige,

c) setzt die Familienzulagen fest und richtet sie aus,

d) erlässt und eröffnet Verfügungen und Einspracheentscheide,

e) **\*** rechnet die Kosten dieser Aufgaben mit der zuständigen Stelle der Direktion für Inneres und Justiz ab, verlangt Akontozahlungen und erstellt die definitive Rechnung.

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