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Art. 20 Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) - Unterstellung

Familienzulagen für Nichterwerbstätige - Unterstellung und Anspruch
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Art. 20 Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG) · Unterstellung

1. Der Zulagenordnung für Nichterwerbstätige sind auch Erwerbstätige unterstellt, die aufgrund des Artikels 13 Absatz 3 zweiter Satz FamZG keinen Anspruch auf Familienzulagen für Erwerbstätige haben.

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