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Art. 7 Verordnung über den Vollzug der Eidgenössischen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (Chauffeurverordnung) - Gebühren

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Art. 7 Verordnung über den Vollzug der Eidgenössischen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (Chauffeurverordnung) · Gebühren

1. ...

2. Die vom Polizeiinspektorat der Stadt Bern nach den Ansätzen der Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung erhobenen Gebühren fallen als Entschädigung für die Vollzugstätigkeit gemäss Artikel 5 der Gemeinde Bern zu.

3. ...

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