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Art. 9 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung (EV ArG) - Entscheid

Betriebsbewilligung
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Art. 9 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung (EV ArG) · Entscheid

1. Das AWI erteilt die Betriebsbewilligung gestützt auf die Abnahme des Vorhabens.

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