832.011
EVARGOILTR
CH-BE
Art. 5 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung (EV ArG) - Gesuch
Plangenehmigung ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens
Art. 5 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung (EV ArG) · Gesuch
1. Das Gesuch um Plangenehmigung ist bei der Gemeinde unter Verwendung der amtlichen Formulare einzureichen.
2. Es hat alle für die Beurteilung der Arbeitssicherheit erforderlichen Angaben samt den zugehörigen Plänen zu enthalten.