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Art. 5 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung (EV ArG) - Gesuch

Plangenehmigung ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens
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Art. 5 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung (EV ArG) · Gesuch

1. Das Gesuch um Plangenehmigung ist bei der Gemeinde unter Verwendung der amtlichen Formulare einzureichen.

2. Es hat alle für die Beurteilung der Arbeitssicherheit erforderlichen Angaben samt den zugehörigen Plänen zu enthalten.

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