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823.111 LHVOCPAIR CH-BE

Art. 6 Verordnung zur Reinhaltung der Luft (Lufthygieneverordnung, LHV) - Forschungsprojekte

Finanzhilfen
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Art. 6 Verordnung zur Reinhaltung der Luft (Lufthygieneverordnung, LHV) · Forschungsprojekte

1. Finanzhilfen für Forschungsprojekte können ausgerichtet werden, wenn diese entweder Untersuchungen im Kanton zum Gegenstand haben oder wichtige Erkenntnisse für den Vollzug der Massnahmenpläne liefern.

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