823.111
LHVOCPAIR
CH-BE
Art. 6 Verordnung zur Reinhaltung der Luft (Lufthygieneverordnung, LHV) - Forschungsprojekte
Finanzhilfen
Art. 6 Verordnung zur Reinhaltung der Luft (Lufthygieneverordnung, LHV) · Forschungsprojekte
1. Finanzhilfen für Forschungsprojekte können ausgerichtet werden, wenn diese entweder Untersuchungen im Kanton zum Gegenstand haben oder wichtige Erkenntnisse für den Vollzug der Massnahmenpläne liefern.