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822.111 ABFVOD CH-BE

Art. 6 Abfallverordnung (AbfV) - Regionales Monopol

Abfallentsorgung - Abfallplanung des Kantons
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Art. 6 Abfallverordnung (AbfV) · Regionales Monopol

1. Ein regionales Monopol liegt vor, wenn eine Abgeberin oder ein Abgeber die Abfälle einer bestimmten Abfallanlage im Sinne von Artikel 9 des Abfallgesetzes abgeben muss,

a weil ein Einzugsgebiet für diese Abfälle festgelegt ist oder

b weil aus Distanzgründen eine Entsorgung in einer anderen Abfallanlage zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen nicht möglich ist.

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