822.111
ABFVOD
CH-BE
Art. 6 Abfallverordnung (AbfV) - Regionales Monopol
Abfallentsorgung - Abfallplanung des Kantons
Art. 6 Abfallverordnung (AbfV) · Regionales Monopol
1. Ein regionales Monopol liegt vor, wenn eine Abgeberin oder ein Abgeber die Abfälle einer bestimmten Abfallanlage im Sinne von Artikel 9 des Abfallgesetzes abgeben muss,
a weil ein Einzugsgebiet für diese Abfälle festgelegt ist oder
b weil aus Distanzgründen eine Entsorgung in einer anderen Abfallanlage zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen nicht möglich ist.